• Anmeldung für Klasse 5

      • Allgemeine Informationen
        Sie erhalten mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse ein Anmeldeformular für eine weiterführende Schule der Stadt Gera von Ihrer Grundschule.
        Jedes Kind kann nur an einer Staatlichen Schule der Stadt Gera angemeldet werden. 
         

        Die Anmeldung für den Übertritt für das Schuljahr 2025/2026 an ein Gymnasium, die Gemeinschaftsschule, die Gesamtschule oder eine Regelschule ist in der Stadt Gera im Zeitraum vom

                                            3. bis 8. März 2025    möglich.

                            (Konkrete Uhrzeiten werden noch bekannt gegeben.)

        Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

        •         das ausgefüllte und durch beide Sorgeberechtigte unterzeichnete Schulanmeldeformular mit Angabe der Erst- und Zweitwunschschule (im Original)
        •        ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)
        •        Ausweis oder Geburtsurkunde des Schulkindes bzw. Auszug aus dem Familienstammbuch (in Kopie)
        •        Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der/des Sorgeberechtigten bei denen/dem das Kind lebt oder gültigen Aufenthaltstitel bzw. Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels (in Kopie)
        •        das letzte Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie) und ggf. die Empfehlung für den Bildungsgang Gymnasium (im Original) oder das Ergebnis der Aufnahmeprüfung (im Original)
        •        den Impfpass zum Nachweis der Masernschutzimpfungen

         

        Datenschutz: 3.2._Merkblatt_zum_Datenschutz_Schulanmeldung_(Stadt_Gera).pdf

         

        Das Aufnahmeverfahren 

        Sollten die Anmeldungen die Anzahl der Schulplätze überschreiten, so wird ein Auswahlverfahren in folgender Reihenfolge durchgeführt.

        1.  Aufnahme von Schüler*innen, die vom Staatlichen Schulamt Ostthüringen zugewiesen wurden.

        2.  Aufnahme von Geschwisterkindern

        3. Wohnortnahe Aufnahme der Schüler*innen

        4. Aufnahme der Schüler*innen, die das Schulprofil der Schule wünschen und keine Wohnortnähe zutrifft

        5. Wenn für das Auswahlkriterium Geschwisterkinder, Wohnortnähe oder Schulprofil mehr Anmeldungen vorliegen als Schulplätze vorhanden sind, so wird ein Losverfahren durchgeführt.