• Lehrer-Dienstordnung (§23)

       

      1. Beratungslehrer nehmen ihre Aufgaben im Rahmen eines umfassenden Beratungssystems wahr.
      2. Der Beratungslehrer berät Schüler und Erziehungsberechtigte in Fragen der Schullaufbahnwahl und arbeitet dabei mit der Schulleitung und den Lehrern eng zusammen. Er wird zu Rate gezogen vor allem in Fragen der Durchlässigkeit zwischen den Schularten und innerhalb der verschiedenen Ausbildungsrichtungen einer Schulart, bei der Wahl von Fächern und Kursen, bei Übergängen von einer Stufe zur anderen und bei der Entscheidung über anzustrebende Abschlüsse. Er wirkt mit bei der beruflichen Orientierung und gegebenenfalls bei der studienvorbereitenden Beratung. Er hilft im Einvernehmen mit den Lehrern den Schülern bei Lern-und Leistungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten, soweit Verfahren und Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen.
      3. Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem Schulpsychologischen Dienst, mit den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, dem Amtsarzt, mit Erziehungsberatungsstellen, dem Jugend-und Sozialamt sowie den zuständigen Beratern des Arbeitsamtes zusammen.
      4. Er nimmt bei Bedarf an Elternversammlungen teil und informiert über allgemeine oder altersbeziehungsweise klassenspezifische Erziehungsfragen und Fragen zur Berufswahl.

       

      Kontakt können Sie über folgende E-Mail-Adresse aufnehmen:

      Beratungslehrer-RS4-Gera@gmx.de oder das Sekretariat der Schule