Aktuelles

          • Ergänzende Informationen zum Beginn des Präsenzunterrichts

          • Die Vierte öffnet im Wechselmodell

            Liebe SchülerINNEN, liebe Eltern und Sogeberechtigte,

            wir freuen uns morgen endlich wieder alle Schüler willkommen zu heißen. Die Schüler haben Unterricht entsprechend der Gruppeneinteilung und kommen nur zu ihrem jeweiligen Unterrichtsblock.

            Wir bitten um Beachtung:

            • Für alle Schüler herrschen wie bisher Maskenpflicht, auch im Unterricht und die AHA-Regeln.
            • Es besteht eine Testpflicht für alle Schüler und in der Schule tätigen Personen.
            • Der Aufenthalt auf dem Schulhof ist aus Gründen des Infektionsschutzes nicht gestattet. Der Schulhof wird nur zur Zeit des Einlasses betreten und nach Unterrichtsende wird das Schulgelände sofort verlassen.
            • Für den Fachunterricht, der als Distanzunterricht zuhause erbracht wird, erteilen die Fachlehrer Aufgaben, die die Schüler selbständig lösen sollen.
            • Es findet kein Postdienst und keine Notbetreuung mehr statt.

            Nach dem ersten Unterrichtstag folgt am Montag ein Feiertag und Dienstag ein unterrichtsfreier Tag, so wie es die Schulkonferenz zu Beginn des Schuljahres verbindlich beschlossen hat. Der Unterricht geht für alle somit erst am Mittwoch, dem 26.05.2021 weiter.

            Wir wünschen allen Familien ein entspanntes und erholsames Pfingstwochenende!

          • Wechselbetrieb ab Freitag dem 21.05.2021

          • Liebe SchülerInnen,

            werte Eltern und Sorgeberechtigte,

             

            die Stadt Gera hat nun seit 5 Werktagen den Inzidenzwert von 165 unterschritten. Deshalb dürfen wir ab Freitag, dem 21.05.2021 wieder alle SchülerInnen begrüßen und mit dem Unterricht im Wechselbetrieb beginnen.

            Wann ihr Kind Unterricht hat, entnehmen Sie wie gewohnt Ihrem Account.

            Bitte beachten Sie weiterhin die Pflicht zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgelände, im Schulhaus sowie im Unterricht. Die Selbsttestungen finden 2x wöchentlich in der Schule statt.

            Grundsätzlich gilt weiterhin für alle schulfremden Personen ein Betretungsverbot. Sollten Sie einen Termin in der Schule haben, ist die Vorlage eines Negativtests zwingend erforderlich.